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   BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70   

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https://dejure.org/1970,6335
BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70 (https://dejure.org/1970,6335)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1970 - 1 StR 488/70 (https://dejure.org/1970,6335)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1970 - 1 StR 488/70 (https://dejure.org/1970,6335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) auf die Mordmerkmale zur Annahme von Mord - Besonderes Feststellungserfordernis der Tatsacheninstanz bei Annahme fortschreitenden Verlusts der Zurechnungsfähigkeit des Täters während der Tatausführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70
    Eine vorsätzliche Tötung kann nur dann als ein Mord nach § 211 StGB gewürdigt werden, wenn der Täter sich im Augenblick der Tötungshandlung auch der tatsächlichen Merkmale bewußt gewesen ist, die die Tat als Mord gegenüber dem Totschlag kennzeichnen (BGH LM StGB § 211 Nr. 2, 3; BGHSt 6, 329).

    Unbeachtlich ist dagegen, ob der Angeklagte den Affektzustand selbst verschuldet hat (BGHSt 6, 329).

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70
    Bedenken sind auch insoweit nicht zu erheben, als bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht zusammentreffen und die rechtliche Würdigung als Mord nach § 211 StGB rechtfertigen können (BGHSt 11, 268; 15, 291 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60]; 21, 283 [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67]; BGH VRS 37, 28).
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70
    Bedenken sind auch insoweit nicht zu erheben, als bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht zusammentreffen und die rechtliche Würdigung als Mord nach § 211 StGB rechtfertigen können (BGHSt 11, 268; 15, 291 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60]; 21, 283 [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67]; BGH VRS 37, 28).
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70
    Bedenken sind auch insoweit nicht zu erheben, als bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht zusammentreffen und die rechtliche Würdigung als Mord nach § 211 StGB rechtfertigen können (BGHSt 11, 268; 15, 291 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60]; 21, 283 [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67]; BGH VRS 37, 28).
  • BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67

    Schuldhafte Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Überholen in

    Auszug aus BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70
    Bedenken sind auch insoweit nicht zu erheben, als bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht zusammentreffen und die rechtliche Würdigung als Mord nach § 211 StGB rechtfertigen können (BGHSt 11, 268; 15, 291 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60]; 21, 283 [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67]; BGH VRS 37, 28).
  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70
    Bedenken sind auch insoweit nicht zu erheben, als bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht zusammentreffen und die rechtliche Würdigung als Mord nach § 211 StGB rechtfertigen können (BGHSt 11, 268; 15, 291 [BGH 23.11.1960 - 4 StR 265/60]; 21, 283 [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67]; BGH VRS 37, 28).
  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 517/73

    Handeln aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes

    Über die hierzu angestellten Erwägungen hinaus war aber zu bedenken, daß derjenige, der einen anderen vorsätzlich tötet, sich nur dann dem Schuldvorwurf des Mordes wegen Handelns aus niedrigen Beweggründen aussetzt, wenn er sich bei Begehung der Tat derjenigen Umstände bewußt ist, die den Antrieb zum Handeln zu einem besonders verwerflichen machen (BGH LM StGB § 211 Nr. 2; BGH, Urteil vom 29. März 1960 - 1 StR 69/60 - gegen Engisch GA 55, 161 u. Jescheck GA 56, 110; BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70).

    Der Revision ist insoweit zuzugeben, daß zumindest die Annahme der "Mordlust" (UA S. 7) sich mit der Feststellung bedingten Vorsatzes nicht verträgt (vgl. BGH NJW 1953, 1440 = LM StGB § 211 Nr. 24, sowie BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70).

  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 20/74

    Anforderungen an die Annahme von niederen Beweggründen

    Im übrigen bestehen gegen die Annahme des Handelns aus niedrigen Beweggründen auch deshalb Bedenken, weil das Urteil nicht feststellt, daß der Angeklagte sich aller Umstände bewußt war, die den Antrieb zum Handeln zu einem besonders verwerflichen machten (vgl. BGH LH StGB § 211 Nr. 2; BGH, Urteile vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70 - und vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 517/73).
  • BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - Fehlendes Bewusstsein infolge eines sich

    Es ist durchaus möglich - wenn auch nicht zwingend -, daß der Angeklagte, wie das Landgericht annimmt, sich seines ursprünglichen Bestrebens, durch seine Flucht eine Straftat zu verdecken, im Zeitpunkt der Abgabe der Schüsse infolge eines sich steigernden hochgradigen Affekts nicht mehr bewußt war (BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70; vgl. auch BGHSt 6, 329, 331 zur Heimtücke und zu niedrigen Beweggründen).
  • BGH, 18.07.1972 - 1 StR 233/72

    Inhalt einer Revisionsbegründung - Verminderte Zurechnungsfähigkeit auf Grund

    Eine vorsätzliche Tötung ist nur dann als Mord zu würdigen, wenn sich der Täter im Augenblick der Tötungshandlung auch der tatsächlichen Merkmale bewußt gewesen ist, die die Tat als Mord gegenüber dem Totschlag kennzeichnen (BGHSt 6, 329, 331 [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54]; BGH LM StGB § 211 Nr. 2, 3; BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70 -).
  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 222/74

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Aufgabe des zunächst gefassten direkten

    In solchen Fällen schließt der - vorhandene - bedingte Tötungsvorsatz die Verdeckungsabsicht nicht aus (BGHSt 15, 291, 297; BGH VRS 37, 28; BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70; vgl. auch BGHSt 23, 176, 194).
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